Recht vor der Kamera: Als Komparse bei einer Filmproduktion - Teil II

Um dort weiterzumachen, wo mein letzter Blogbeitrag (in welchem ich meine Erfahrung als Komparsin am Set einer deutschen Fernsehproduktion beschrieb) aufhörte, ist zu ergänzen, dass ich die erste Abweichung zwischen meinen Erwartungen und der tatsächlichen Arbeit als Komparsin darin erkannte, wie leicht es war, die Rolle zu finden. Dies bestand schlicht und ergreifend darin, auf einer Webseite für die Personalbeschaffung Bilder hochzuladen und einige Wochen später eine E-Mail zu erhalten, in welcher ich gefragt wurde, ob ich zur Verfügung stehen würde. Aus Gesprächen mit meinen Bekannten aus New York ist mir bekannt, dass man in den U.S.A. viel schwieriger an Rollen kommt (hier ist ein Link zu einer Beschreibung des Prozesses, den man durchläuft, um in den U.S.A. als Komparsen zu arbeiten).

 

          Ein weiterer Kontrast zwischen den Erwartungen und der Realität zeigte sich in der Flexibilität des Produktionspersonals im Hinblick auf meinen gebrochenen Zeh. Mich überraschte ihre Bereitschaft, sich an meinen Zeitplan anzupassen (auch wenn dies nicht ganz wie geplant funktioniert hat).

 

          Weitere Unterschiede (oder sogar Hürden) zwischen Deutschland und den U.S.A. sind vielmehr struktureller Natur, z. B. der eigene Status als gewerkschaftlich und nicht gewerkschaftlich organisierter Schauspieler. Gleichermaßen haben Differenzen in den gesetzlichen Krankenversicherungssystemen zur Folge, dass für Komparsen, die sich mit Arbeitsausfällen oder arbeitsbedingten Verletzungen konfrontiert sehen, ein spezifisches Regelwerk gilt, das als Workers' Compensation (Arbeitnehmer-Entschädigung) bekannt ist. Außerdem können sich andere finanzielle Problemstellungen wie z. B. Rückstände und ausländische Lizenzgebühren ergeben. Schauspieler mit einem hohen Bekanntheitsgrad sowie deren Recht zur Kontrolle ihres Images und das potenzielle Erfordernis eines Privatsphäre-Koordinators sorgen eventuell für Umstände, die sich davon unterscheiden, woran man vielleicht in der EU gewöhnt ist. Und leider kann es unabhängig von der eigenen Person und Funktion vorkommen, dass man mit einer Situation konfrontiert wird, in welcher man belästigt wird und diesbezüglich seine Rechte kennen muss.

 

          Angesichts dieser Unterschiede kann jeder, der/die in Deutschland unter dem deutschen Arbeitsrecht als Nebendarsteller*in den eigenen Lebensunterhalt verdient hat, Überraschungen erleben, wenn er oder sie beabsichtigen sollte, dieser Arbeit in den U.S.A. nachzugehen. Zugang zu einer örtlichen Rechtsberatung könnte sich als nützlich erweisen oder sogar von kritischer Bedeutung sein, um sich zwischen all diesen Unterschieden zurechtzufinden.

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Föderalismus an den Gerichtshöfen der U.S.A.

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Recht vor der Kamera: Als Komparse bei einer Filmproduktion - Teil I