Zuständigkeit des Court of Appeals (Berufungsgericht)

Um vom höchsten Gericht New Yorks geprüft zu werden, muss eine Gerichtsentscheidung bestimmte Kriterien erfüllen.

Der höchste Gerichtshof im Bundesstaat New York ist der Court of Appeals. Aber wie viele andere Berufungsgerichte einschließlich des Supreme Courts der Vereinigten Staaten von Amerika ist der Zugang zum Court of Appeals nicht garantiert. Dies begründet sich dadurch, dass dieser wie auch die Bundesgerichte ein Gerichtshof mit beschränkter Zuständigkeit ist. Anders gesagt: Das geltende Recht legt die Grenzen seiner Kompetenzen fest, in denen er sich mit einem Fall auseinandersetzen kann.

Auch wenn einige Urteile ein entsprechendes Berufungsrecht begründen, durch welches eine Partei ohne einen vorherigen Zulassungsantrag sich direkt an den Court of Appeals wenden kann, ist dies nicht sehr geläufig. Für gewöhnlich erfordert ein Berufungsverfahren durch den Court of Appeals einen vorherigen Antrag. Dieser verlangt wiederum nach dem Vorliegen von drei Tatbeständen: Das Urteil, gegen welches Berufung eingelegt wird, muss berufungsfähig, prüfbar und rechtskräftig sein.

Ein berufungsfähiges Dokument muss einigen diversen Anforderungen genügen. Die Berufung muss (außer in begrenzten Fällen) von der Appellate Division kommen. Nur eine „geschädigte” Partei (sprich eine Partei, die als Verlierer aus einem Gerichtsverfahren geht oder für die das Urteil nicht wünschenswert erscheint) dürfen in die Berufung gehen. Das Urteil darf nicht strittig sein, was bedeutet, dass die Streitfrage noch „offen” und noch nicht geklärt wäre. Der wichtigste Aspekt ist jedoch, dass das Urteil sich nicht auf einen Streitfall beziehen darf, der aufgrund einer vorangehenden mangelnden Strafverfolgung zurückgewiesen wurde (dies stellt eine der Gefahren von Zwischenberufungen dar und wir werden dies in einem späteren Blogbeitrag näher betrachten).

Genauso wichtig ist, dass das Urteil, gegen welches Berufung eingelegt werden soll, rechtskräftig erlassen wurde, was wiederum bedeutet, dass bereits alle Ansprüche einer Klage vorliegen. Dies kann eine sonderbar komplizierte Analyse sein, aber der zentrale Punkt besteht hierbei darin, dass keine weiteren gerichtlichen Verfahren gegen eine der Parteien ausstehend sind.

Dies stellt einen Kontrast zu nicht rechtskräftigen Urteilen dar, zu denen Urteile gehören können, die sich aus Anträgen zur beschleunigten Endentscheidung und den vorher behandelten Zwischenurteilen ergeben können, so wie wir dies vorher in Erfahrung gebracht hatten. Dies umfasst ebenfalls Urteile, die den Erlass einer zeitweisen Befreiung, administrative Entscheidungen, Anträge für die Freigabe oder Vollstreckung eines Endurteils sowie Anträge für ein neues Gerichtsverfahren vorsehen.

Die Überprüfbarkeit bezieht sich auf die Streitfragen, die dem Gericht vorgetragen werden. Es geht neben andere Erwägungen darum, ob es sich um die richtige Art von Fragen handelt, die dem Berufungsgericht vorgelegt werden sollen (denn wie in einem früheren Beitrag beschrieben wird, darf das Gericht nur Rechtsfragen, nicht aber Tatsachenfragen prüfen).

Die Überprüfbarkeit benötigt auch, dass die protokollierten Streitfragen bestehen bleiben und dass über diese eine Urteil gefällt wurde, sodass dieses nun überprüft werden kann. Der Rechtsbeistand jener Partei, die Berufung eingelegt hat, muss dafür sorgen, dass es dem Gericht aufzeigen kann, dass die Streitfrage weiterhin besteht. Dies bedeutet, dass aufgezeigt wird, dass die Streitfrage von der gerichtlichen Vorinstanz aufgegriffen wurde (was die einzige Möglichkeit darstellt, durch welche die gerichtliche Vorinstanz eine Entscheidung über diese fällen kann) und das richterliche Urteil im Verfahrensprotokoll dokumentiert ist. Selbstverständlich ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Rechtsanwalt bzw. die Rechtsanwältin vor dem Gericht der Vorinstanz die Streitfrage auch tatsächlich zur weiteren Prüfung bewahrt, insofern die Partei zu einem späteren Zeitpunkt eine Revision durch den Court of Appeals wünschen sollte.

Bevor der Court of Appeals der Prüfung Ihres Falls zustimmt, müssen Sie belegen können, dass der Rechtsfall alle diese Kriterien erfüllt.

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Sachfragen vs. Rechtsfragen